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      2. 002 Rote Rosen, schwarzer Tod
      3. 003 Der neue Partner
      4. 004 Mord und Totschlag
      5. 005 Tod bei Tempo 100
      6. 006 Der Alte und der Junge
      7. 007 Falsches Blaulicht
      8. 008 Der Samurai
      9. 009 Endstation für alle
    2. Staffel 02 (Frühjahr 1997)
      1. 010 Ausgesetzt
      2. 011 Kaltblütig
      3. 012 Shotgun
      4. 013 Notlandung
      5. 014 Das Attentat
      6. 015 Die verlorene Tochter
    3. Staffel 03 (Herbst 1997)
      1. 016 Crash
      2. 017 Generalprobe
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      4. 019 Bremsversagen
      5. 020 Rache ist süß
      6. 021 Raubritter
    4. Staffel 04 (Frühjahr 1998)
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      2. 023 Tödlicher Ruhm
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Feeds zu "Burgen, Schlösser und Ganoven"

  • susan
  • 28. Oktober 2013 um 09:59
  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    • 26. November 2013 um 20:36
    • #341

    heute noch oder morgen?

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Schlumpf
    Gast
    • 26. November 2013 um 20:46
    • #342

    Ich freu mich erst mal über den Kakao - danke Darcie :D

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  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    • 26. November 2013 um 20:52
    • #343
    Zitat von Darcie

    Nee, Kaffee wirkt doch nicht. Nur die Schokolade im Kakao kann die schlimmsten Entzugserscheinungen mildern. :D

    Ich habe keine Entzugserscheinungen ... :whistling:
    oder zählt Zittern, Nägelkauen, Im-Kreis-laufen und Mit-den-Füßen-scharren auch schon dazu?

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Schlumpf
    Gast
    • 26. November 2013 um 21:20
    • #344

    Wenn du dann noch alle zwei Minuten suchst, ob vielleicht nicht doch schon ein neues Kapitel da ist, dann würde ich mir langsam Gedanken machen, dass es doch der Anfang von Entzugserscheinungen sein könnte...

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  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    3.013
    • 26. November 2013 um 21:24
    • #345

    Oh verdammt, ich möchte aber trotzdem lieber Kaffee als Kakao ....

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Schlumpf
    Gast
    • 26. November 2013 um 21:32
    • #346

    Vielleicht kann dir Darcie eine "Spezialmischung" machen?

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  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    • 26. November 2013 um 21:34
    • #347

    Das hoffe ich doch sehr

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Darcie
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    • 26. November 2013 um 21:49
    • #348
    Zitat von Schlumpf

    "Spezialmischung"

    Yon, Spezialmischung gerne, aber bei uns trinkt Keiner Kaffee, also bin ich leider auch nicht im Besitz einer Kaffeemaschine. Ich könnte aber in Deinen Kakaobecher ein bisschen löslichen Kaffee oder Cappuccino Pulver rühren. Deal? :D

    Oh man, was hat Susanne da nur angerichtet, dass wir alle so unter Entzugserscheinungen leiden. :D

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  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    • 26. November 2013 um 21:55
    • #349

    Löslichen Kaffee? Brrr... Kaffeemaschine? Brrr... Handaufguss ist zurzeit das Teug meiner Wahl, ich bring alles mit, Wasser habt ihr aber schon?
    Das ist der einzige Feed-Thread, der mehr Beiträge und Zugriffe erfährt, wenn keine Kapitel gepostet werden.

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Schlumpf
    Gast
    • 26. November 2013 um 22:00
    • #350

    Also eine Kaffeemaschine hätte ich zur Not auch...
    Tja, so wie ich das einschätze ist das einfach unsere Therapie gegen die Entzugserscheinungen, solange kein neues Kapitel da ist :D

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  • Mrs.Murphy
    Kriminalkommissarin
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    • 26. November 2013 um 22:21
    • #351

    Ich hab gerade fast ne ganze Tafel Schokolade verdrückt... Vielleicht hilft es ja gegen dieEntzugserscheinungen...verdammt... :|

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  • Darcie
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    • 26. November 2013 um 22:29
    • #352

    Ja, kein Problem, Wasser ist da. :D

    Und ich habe Susanne mal eben eine Sms geschickt, dass wir hier alle so furchtbar leiden……. ;(;(

    Aber ich fürchte trotzdem, vor Donnerstagabend gibt es kein neues Kapitel. Da müssen wir jetzt alle mal ganz stark sein oder ich melde uns wirklich mal alle zur Gruppentherapie an. :D

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  • Danara
    Gast
    • 27. November 2013 um 10:01
    • #353

    Ich will Sahne auf meinen Kakao. Und Schokostreusel.

    Derzeit laminiere ich gerade schon mal die Karten, auf denen dann die verschiedenen Themengebiete stehen, die wir dann bei unserer Gruppensitzung ansprechen sollten. Die Laminierung dient übrigens als Schutzhülle vor etwaigen Tränenausbrüchen. Falls ihr noch spezielle Wünsche habt, lasst es mich wissen, damit ich jedem individuell gerecht werden kann.
    Die Folterrichtlinien würde hier allerdings mal noch außen vorlassen, da diese einem anderen Sachgebiet zuzuordnen sind.

    Nach erfolgreich durchlaufener Therapie erhält jeder Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.

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  • Yon
    Kriminaloberkommissarin
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    • 27. November 2013 um 10:19
    • #354

    Auch wenn sie nicht Thema der Therapiesitzungen sein wird, hier aktuell und druckfrisch:

    Die Folterrichtlinie

    In den vergangenen Jahren hat sich gerade in FanFiction-Geschichten ein wahrer Wildwuchs bei der Planung und Durchführung von Folterungen eingeschlichen, so dass die Erstellung einer Folterrichtlinie unumgänglich wurde. Auch jetzt noch wird vielerorts lustig und fröhlich vor sich hin gefoltert, ohne Sinn und Verstand. Dem musste unbedingt Abhilfe geschaffen werden. So haben sich die obersten Folterkommissare der Republik auf dem letzten Folterkonzil auf der Burg Stolpen bei Dresden darüber geeinigt, einige Richtlinien zu verfassen, die zukünftig einheitlich für alle Folterungen gelten sollen.
    Diese Folterrichtlinie gilt nur auf dem Gebiet der FanFiction-Storys im Fanclub der TV-Serie „Alarm für Cobra 11“. Andere Foren können eigene Richtlinien erlassen oder sich diesen einfach anschließen.

    Wer darf foltern?
    Folterer werden kann grundsätzlich jeder werden, der volljährlich und im Besitz eines sog. Folterscheins, also einer Genehmigung, ist. Damit alles seine Ordnung hat, wird der Folterschein vom Ordnungsamt auf Antrag ausgestellt. Er kostet 10€ und gilt ein Jahr. Diese Folter nennt sich „Freie Folter“.
    Bestimmte Folterer-Folteropfer-Beziehungen berechtigen auch zum Foltern ohne Folterschein, dazu gehören die Beziehungen Mann-Frau, Eltern-Kind, Chef-Arbeitnehmer, Autor-Leser, in diesen Beziehungen wird allerdings sehr viel subtiler gefoltert als in den Fällen, in denen eine solche Beziehung nicht vorliegt. Diese Folter nennt sich „Beziehungs-Folter“. Hier bestehen auch mächtige Einschränkungen hinsichtlich der zugelassenen Foltermethoden.
    Liegt also eine Berechtigung zum Foltern vor, dann kann das Vergnügen auch schon losgehen.

    Wer darf gefoltert werden?
    Keine Folter ohne Opfer. Was logisch und selbstverständlich klingt, stellt in der Praxis oft eine kaum zu überwindende Hürde dar. Da die Gerichte heutzutage selten einen Angeklagten zur Folter verurteilen und auch unter Folter erpresste Aussagen nicht berücksichtigen, ist das Angebot an Folteropfern auf dem offiziellen Markt sehr klein. So ist der Folterer oft gezwungen, sich ein Opfer selbst zu suchen. Gefoltert werden darf jeder. Der Folterer sucht sich sein Opfer frei (im Falle der „freien Folter“) oder muss nehmen, was zur Verfügung steht (bei der „Beziehungs-Folter“). Die „Beziehung-Folter“ ist quasi Folter nach Vertrag (Erziehungsberechtigung, Ehe, Arbeitsvertrag). Hier gibt es kein Folterschein, das Opfer muss auch nicht volljährig sein.
    Was nicht unterschlagen werden darf, ist die sogenannte „Selbstfolter“, hierbei ist eine Person sowohl Folterer als auch Folteropfer.

    Warum darf gefoltert werden?
    Keine Folter ohne Grund, so lautet hier der Grundsatz. Der Folterer will mit der Folter etwas erreichen. Das kann eine bestimmte Aussage sein, die Herausgabe einer Sache, Rache. Folter aus reinem Lustgewinn gilt übrigens in Folterkreisen als verpönt. Auch das Drehen und Verkaufen von Foltervideos wird nicht überall gerne gesehen, ist aber auch nicht generell verboten, solange die Folter an sich nicht einzig und alleine aus diesem Grund stattfindet, sondern das Filmen aus dokumentarischen Gründen erfolgt, zum Beispiel um die Tauglichkeit der Foltermethoden darzustellen.

    Wo darf gefoltert werden?
    Der Ort der Folter darf frei gewählt werden, nur ist dafür zu sorgen, dass die Anwesenheit von unerwünschten Zeugen unterbleibt. Das Vorhalten eines speziellen Folterkellers oder einer Folterkammer ist nicht zwingend erforderlich, die Einrichtung eines solchen Raumes aber bald unerlässlich, denn wer einmal Gefallen an der Folter gefunden hat, wird sich bald nach einem Platz zum Aufbewahren und Anwenden seiner Foltermethoden und Foltergegenstände sehnen. Bei der Beziehungsfolter wird auch auf vorhandene Räumlichkeiten zurückgegriffen, wie z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Büro oder Fan-Forum.

    Womit darf gefoltert werden?
    Hier sind grundsätzlich der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Ein nicht geringer Anteil der Folterscheininhaber haben sich auf die Anwendung mittelalterlicher Folterinstrumente spezialisiert, moderne Foltermethoden finden aber zunehmend Zustimmung, auch aus Gründen, die in der schwierigen Beschaffung der alten originalen Instrumente begründet liegt. Seit einiger Zeit wird eine Zunahme in der Durchführung sog. Folterpartys beobachtet, bei denen nicht nur der Erfahrungsaustausch im Vordergrund steht, sondern auch Folterinstrumente günstig ausprobiert und erworben werden können. In der Beziehungsfolter gerne eingesetzt werden Foltermethoden wie Fernseh- oder Computerverbot, Verweigern von Chauffeurdienstleistungen (Eltern-Kind), Verstecken des Scrabble-Spiels oder Verweigern des Mitspielens (Mann-Frau), mutwilliges Vorenthalten von Kapiteln einer FanFiction-Geschichte mit Vorankündigung des Ausbleibens (Autor-Leser) (ohne Vorankündigung zählt dieses übrigens zu den verbotenen Foltermethoden und ist unter Strafe gestellt). Methoden der Selbstfolter reichen von Sport, Konsum des RTL-Nachmittagsprogramms bis hin zum Ausfüllen einer Steuererklärung. Vorteil der Selbstfolter: sie kann auch unterbleiben oder delegiert werden.

    Subjektives Folterempfinden
    Jeder empfindet Folter anders, stellt der Verzehr eines Rosinenbrötchens zum Frühstück für die einen der Höhepunkt aller Genüsse dar, verbannen andere dieses schon in den Bereich der verbotenen Foltermethoden (das ist natürlich ein schlechtes Beispiel, weil Rosinenbrot ja eigentlich zu den Methoden der Selbstfolter zählt).

    Foltersteuer
    Der Staat verdient an jeder Folter mit. Nicht nur beim Ausstellen des Folterscheins, der ja jährlich erneuert werden muss und 10 € in die Staatskasse spült, sondern auch bei der Steuer. Jeder Folterer muss nämlich pro Stunde der durchgeführten Folter Steuer zahlen und kann diesen Betrag nur durch Gegenrechnen der selbst ertragenen Folterstunden mindern. Der Kaufbetrag von Folterinstrumenten kann übrigens nicht steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ zur Foltersteuer bietet das Finanzamt in einigen Bundesländern bereits die Möglichkeit einer Folter-Flatrate an, eines Vertrages, in dem der Folterer einen Pauschalbetrag zahlt und damit so viel foltern darf, wie er möchte. Das lohnt sich im Regelfall ab 200 Stunden im Jahr.

    Befreiung von Folteropfern
    Das Befreien von Folteropfern ist nicht ungefährlich und sollte daher unbedingt „Helden“ überlassen werden.


    Anwenden dieser Folterrichtlinie in einem konkreten Fall

    Betrachten wir diese aktuelle FanFiction im Hinblick auf die Einhaltung dieser Richtlinie, fällt folgendes auf:

    • Wir bewegen uns im Bereich der „freien Folter“, denn eine Beziehung von Berghoff zu Ben ist ja nicht gegeben. Eine lockere Verabredung zur Burgbesichtigung reicht zum Aufbau einer solchen nicht aus.
    • Ob Berghoff und Hieronymus einen gültigen Folterschein besitzen, ließ sich von mir innerhalb der kurzen Zeit meiner Recherche nicht ermitteln, ich gehe davon aus, dass Berghoff, der die Folter ja professionell ausüben wollte, schon diese bürokratische Hürde absolviert hat. Bei Hieronymus habe ich meine Zweifel, aber das wird sich ja vielleicht noch ergeben.
    • Beim Foltergrund wird es schwierig. Gibt es einen anderen Grund für die Folter, als das Drehen und Verkaufen von Videos? Das Vermieten eines Folteropfers findet in der Richtlinie nicht explizit Erwähnung, dient hier aber letztendlich einzig dem Ziel des Geldverdienens. Ich behaupte mal, dass sich Berghoff hier ganz klar auf dem Gebiet der verbotenen Folter bewegt. Die gerechte Strafe hat ihn ja bereits ereilt, Hieronymus und seinen Mitläufern steht sie hoffentlich noch bevor.
    • Der Folterort ist mustergültig gewählt im Sinne dieser Richtlinie. Eine Burg mit Folterkammer, versteckt, nicht leicht zugänglich, abschließbar. Daran gibt es nichts zu meckern.
    • Auch die Folterinstrumente gehen vollkommen in Ordnung, hier ist ja eh alles erlaubt, was dem Folterer gefällt und dem Folteropfer nicht.
    • Ob Berghoff seine Foltersteuer ordnungsgemäß entrichtet hat, wird die nächste Steuerprüfung zeigen. Vielleicht hat er auch eine Folter-Flatrate, hätte sich bei ihm sicherlich angeboten.
    • Die Befreiung wird anscheinend, wie man zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann, durch Semir und Hartmut durchgeführt. Da diese Person durchaus „Helden“ im Sinne der Heldenrichtlinie sind, geht das also vollkommen in Ordnung.

    Offen bleibt die Frage, ob sich Susanne selbst als Autotin der Folter im Sinne dieser Richtlinie schuldig gemacht hat, nämlich dadurch dass sie einige Tage gar kein Kapitel eingestellt hat. Ich glaube nein, denn die Abwesenheit war angekündigt und der Cliffhanger auch sehr milde und damit akzeptabel.

    Ich würde mal sagen: Noch mal Glück gehabt, Susanne!

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Mrs.Murphy
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    • 27. November 2013 um 10:28
    • #355

    Wie genial!!!!

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  • Darcie
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    • 27. November 2013 um 10:38
    • #356
    Zitat von Mrs.Murphy

    Wie genial!!!!

    Dem kann ich mich nur anschließen. Super Yon. :thumbup:

    Und Danara, natürlich gibt es Sahne und Schokostreusel auf dem Kakao. :thumbup:

    Aber ich würde die Folterrichtlinien auf jeden Fall mit rein nehmen. Spätestens wenn der Geheimdienst hier mitliest, werden wir alle zwangseingewiesen. :thumbup: Da macht das Thema dann durchaus Sinn. :D;)

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  • Trauerkloß
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    • 27. November 2013 um 11:09
    • #357

    Danke, Yon. Endlich sind hier mal ein paar Fragen offiziell geklärt, und ich muss kein schlechtes Gewissen mehr haben. Darf also auch im heimischen Wohnzimmer lustig weiterfoltern, weil .... Beziehunsfolter, und damit erlaubt. :thumbup:
    Der Verzehr eines Rosinenbrötchen allerdings kann niemals Folter sein, eher schon das Auf-den-Tisch-bringen von Rosenkohl. :pinch:
    Ob Susanne sich nicht der Folter an uns schuldig gemacht hat, da bin ich mir nicht ganz sicher. Seelische Macken hat sie sicher verursacht. Ich putze schon den ganzen Morgen und gucke immer wieder auf den Kalender, ob nicht doch schon Donnerstag ist. ;( ;( ;(

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  • Yon
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    • 27. November 2013 um 11:18
    • #358
    Zitat von Trauerkloß

    Ob Susanne sich nicht der Folter an uns schuldig gemacht hat, da bin ich mir nicht ganz sicher.

    Im Sinne dieser Folterrichtlinie hat sich Susanne durchaus korrekt verhalten, tut mir leid, da musst du wohl weiter putzen (ich kann dir gerne meinen Schlüssel geben, wenn du auf der Suche nach weiteren Putzorten bist).

    "Ich will mit Alex arbeiten - oder gar nicht!"

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  • Trauerkloß
    Erste Kriminalhauptkommissarin
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    • 27. November 2013 um 11:43
    • #359

    Nein danke, Yon. Ich darf dann zum Glück bald zur Arbeit. Da bin ich dann auch beschäftigt. Aber sag mal, ist heute nicht schon Donnerstag? :wacko:

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  • Danara
    Gast
    • 27. November 2013 um 11:54
    • #360

    Ja Darcie, du hast recht, zumal die Folterrichtlinien ja auch direkt mein Arbeitsgebiet betreffen, ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob das bei mir auch schon unter die Beziehungs-Folter fällt, da besteht sicherlich noch Klärungsbedarf. Vielleicht kann man das dann auch in dieser Runde mal ansprechen.

    Das subjektive Erleben der Zeit (Ist denn scho' Donnerstag?) ist sicherlich auch ein Aspekt, den man näher beleuchten sollte. Das stellt aber gar kein Problem dar, weil ich zu diesem Thema komplett ausgearbeitete Unterlagen parat habe, die auch keiner weiteren Vorbereitung mehr bedürfen (sind schon laminiert). Hierbei gibt es auch die Möglichkeit zur Einzel-, Partner-oder Gruppenarbeit, damit auch jeder da abgeholt werden kann, wo er gerade steht.

    Ich würde vorschlagen, dass wir den weiteren Verlauf der Geschichte noch abwarten und dann mal schauen, ob noch weiterer Gesprächsbedarf entsteht, ich bin mir sicher, dass wir den dann auch noch strukturiert unterbringen können, denn wir werden mit Sicherheit mehrere Sitzungen haben. Jeder denkt dabei bitte auch noch an das Versicherungskärtchen, damit alles korrekt abgerechnet werden kann!

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